Kurszeiten und Kosten

Kurszeiten Yoga und Pilates

Montag 19:45 - 20:15 Yoga Focus: Gelenke
Dienstag 09:00 - 10:30 Yoga für Alle
Donnerstag 18:00 - 19:30 Yoga Focus: Beckenboden/ Balance

Preisliste (ab 15.06.2021)

Yogakurs (90 Minuten)

3er Kennlernkarte 45,- Euro **
10 Termine zu festgelegten Zeiten 150,- Euro *
5 Termine zur freien Wahl 90,- Euro***
1 Monat, 2x wöchentlich 90,00 Euro

* versäumte Kursstunden können innerhalb der Kursdauer plus 2 Wochen danach nachgeholt werden
** gilt 1x pro Person
*** 6 Monate gültig


Therapiekosten – Ihre finanzielle Investition

Die Kostenübersicht gilt ab 01.03.2021

Vorgespräch, telefonisch (kostenfrei)
Zur Beantwortung allgemeiner Fragen. (Dauer ca. 10 Min)

Beratung: 40,00 €
Wir lernen uns kennen. Sie haben die Möglichkeit, gezielte Fragen zu stellen. Ich stimme meine Beratung zu Therapiemöglichkeiten gezielt auf Sie ab. Sie gehen mit Informationen und Eindrücken nach Hause und können in Ruhe entscheiden. (Dauer: 30 Min.)

Erstaufnahme/Anamnese: 95,00 €
incl. Besprechung des Behandlungsplanes (Dauer ca. 75 Minuten)

Die Folgekosten ergeben sich aus dem Behandlungsplan. Ich rechne nach der GeBüH für Heilpraktiker, dem Hufelandverzeichnis und eigenen Sätzen ab.

Osteopathie:

60 Min: ´85,00 €; 30 Minuten: 45,00 €

Wenn Sie einmal einen vereinbarten Termin absagen müssen, so ist dies bis 18:00 Uhr am Vortag kostenfrei, andernfalls berechne ich Ihnen den Termin mit der eingeplanten Zeitdauer. Ich bitte um Ihr Verständnis.

Kostenübernahme:
Die Kosten werden derzeit i.d.R. nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ausnahmen sind in manchen Fällen möglich, fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.

Wenn Sie privat versichert sind oder über eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung verfügen, klären Sie die Voraussetzungen einer Kostenübernahme bitte vorab mit ihrer Krankenkasse. Beamte mit Beihilfeanspruch bekommen dann Beihilfe, wenn ihr Hauptversicherer Kosten durch heilpraktische Behandlung teilweise übernimmt.

Steuerliche Absetzbarkeit:
Je nach individueller Situation können die (Rest-)Kosten für die Heilbehandlung durch Heilpraktiker als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. (§10EStG).